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02.05.2024

Sanitär-Innung rückt neues Gebäudeenergiegesetz in den Fokus

Nordhorn. Seit November 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die ener-getischen Anforderungen an Gebäude. Es macht dabei konkrete Vorgaben zur Heizungstechnik und Wärmedämmstandards. Zum 1. Januar 2024 trat nun eine Novelle des Gesetzes in Kraft, die vor allem Neuerungen beim Kauf und Tausch von Heizungsanlagen enthält. Genau dazu hat die Kreishandwerkerschaft (KH) Grafschaft Bentheim eine Infoveranstaltung für ihre Mitglieder aus der Sanitär-Innung organisiert, an der rund 30 Vertreterinnen und Vertreter der Handwerksbetriebe teilnahmen. Zu Gast war Diplom-Ingenieur und Geschäftsführer Jürgen Engelhardt vom Fachverband Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik (SHK) Niedersachsen.


Deutschland hat seinen politischen Willen zur Einhaltung der Klimaziele erklärt: Bis 2030 muss der Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent reduziert werden. Bis 2045 ist sogar die Netto-Treibhausgasneutralität geplant. Um diese Ziele zu erreichen, rückt der Gesetzgeber auch den Gebäudebereich in den Fokus und genau dafür bildet das GEG einen wichtigen Rahmen. Bauherren müssen bei Projekten aktuell mindestens den Standard eines Effizienzhauses 55 erreichen, wobei ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss.


Die Gesetzesnovelle sorgt allerdings für einen höheren bürokratischen Aufwand und wirft bei Immobilieneigentümern und Unternehmen einige Fragen auf, wie Engelhardt in seinem Vortrag deutlich machte. Sein dringender Appell an die SHK-Betriebe: „Trotz aller Fragen und Ernüchterung: Das Thema Gebäudeenergie ist eine der Kernkompetenzen der SHK-Betriebe. Und bei der Gestaltung von Heizungsanlagen ist niemand besser als Sie. Lassen Sie uns die Herausforderungen, die sich durch die Novelle ergeben, annehmen und gemeinsam angehen.“ Wichtig sei jetzt, Kunden nicht zusätzlich mit Problemen zu belasten, sondern sie mit dem positiven Ausblick auf gemeinsamen Klimaschutz mitzunehmen. Dies sei insbesondere mit Blick auf die unklare Zukunft fossiler Energien mit vermuteten Steigerungen beim Öl- und Gaspreis wichtig.

Zu den wichtigen Neuerungen des GEG zählt eine umfassende Informationspflicht. Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle sind Handwerksbetriebe angewiesen, vor dem Einbau von Heiztechnik auf Grundlage fossiler Brennstoffe wie Gas und Heizöl sowie fester Brennstoffe über die möglichen Auswirkungen durch CO2-Bepreisung und die kommunale Wärmeplanung zu informieren. Zudem müssen sie auf die Notwendigkeit des Einsatzes von erneuerbaren Energien und deren schrittweiser Einführung bis zum Verbot fossiler Brennstoffe am 1. Januar 2045 hinweisen.

Die vorgeschriebene Information muss zudem durch eine fachkundige Person erfolgen, einen „Energie-Effizienz-Experten“ (EEE). Dazu zählen unter anderem Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer oder Energieberater. Aber auch Handwerksunternehmen selbst können sich grundsätzlich als EEE eintragen lassen.

Zur Leistung der SHK-Betriebe gehört auch die Information über Fördermittel wie die Bundesförderung Effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM). Der Austausch einer alten Heizungsanlage kann laut Engelhardt bereits jetzt beauftragt werden und die Förderanträge erst anschließend gestellt werden. Voraussetzung sei ein schriftlicher Vertragsschluss zwischen Verbraucher und Handwerksbetrieb mit einem konkret terminierten Maßnahmenstart. Die Anträge werden dann über die KfW verwaltet, nicht mehr durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Um den Antragsprozess zu beschleunigen und Fehlerquellen zu reduzieren, müssen begleitende Fachunternehmen künftig alle notwendigen technischen Daten in einem Online-Prüftool der KfW (Heizungsförderung) oder in Onlineformularen des BAFA (energetische Gebäudehülle-Sanierung) eingeben. „Dies wird eine neue Aufgabe für Fachbetriebe“, so Engelhardt. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen sich Fachunternehmen einmalig bei der Deutschen Energie-Agentur registrieren.

Parallel mit dem GEG trat Anfang 2024 auch das neue Wärmeplanungsgesetz in Kraft, über das Kommunen bis spätestens 2028 aufzeigen müssen, wo erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden können oder aber eine Wärmeversorgung über Wärmenetze oder Wasserstoffnetze erfolgen kann. Engelhardts Rat mit Blick auf Fördermittel und den zu erwartenden Auftragsstau: „Warten Sie nicht auf die Kommunen, sondern handeln Sie gleich nach den neuen Regelungen.“

Mit Blick auf die Veranstaltung betonte KH-Geschäftsführer Sascha Wittrock: „Die gute Resonanz auf unsere Veranstaltung zeigt, wie wichtig es ist, dass wir unseren Innungsmitgliedern möglichst viele Informationen zu diesem komplexen Thema an die Hand geben.“

Bildunterschrift
Das Bild zeigt den Referenten Jürgen Engelhardt (links) und den Obermeister der Sanitär-Innung, Heiner Balders.