Die Aufgaben der Kreishandwerkerschaft in Nordhorn

Die Kreishandwerkerschaft Grafschaft Bentheim und ihre Aufgaben von A bis Z.


Die Kreishandwerkerschaft Grafschaft Bentheim ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach Gesetz und Satzung hat sie folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Altersversorgung (Zusammenarbeit mit dem Versorgungswerk und berufsständischen Versicherern bietet günstige Bedingungen für den Abschluss von Versicherungen)
  • Arbeitsverträge (Bereitstellung, Vertragsgestaltung und Beratung)
  • Arbeitsrecht (Beratung und Prozessführung)
  • Arbeitsgericht (kostenlose Vertretung der Innungsmitglieder)
  • Ausbildungsfragen (Beratung)
  • Behördenangelegenheiten (Regelung und Beratung)
  • Beratung bei Geschäftsübernahmen
  • Bereithaltung von Gesetzen und Verordnungen
  • Berufspolitische Fragen
  • Betriebliche Altersversorgung (Beratung und Aufnahme im Versorgungswerk der Innungen)
  • Betriebswirtschaftliche und technische Beratung durch Betriebsberater der Landesinnungsverbände
  • Ehrungen
  • Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland
  • Existenzgründungen (Beratung)
  • Fachliche Betriebsberatung durch technische Betriebsberater der Kammer und Fachverbände
  • Fortbildung (Veranstaltung von Meisterkursen und Fachlehrgängen)
  • Gesellschaftsrecht (Beratung)
  • Handelsrecht (Beratung)
  • Informationsveranstaltungen zu fachlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen
  • Messe- und Ausstellungswesen (Beratung und Verkauf von Eintrittskarten)
  • Lebensversicherung (Beratung)
  • Öffentlichkeitsarbeit (Darstellung des Handwerks in allen Medien)
  • Preisauszeichnungen (Beratung und Unterstützung bei Verstößen)
  • Prüfungswesen (Durchführung von Zwischen- und Gesellenprüfungen)
  • Rundschreiben (wir informieren Sie laufend über wichtige aktuelle Entwicklungen und Ereignisse)
  • Schlichtungsausschüsse (unterstützen bei Auflösung von Ausbildungsverträgen)
  • Sozialversicherung
  • Tariffragen
  • UK-Stellung (Beratung und Erstellung von Stellungnahmen)
  • Umschulung (in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit)
  • Versorgungswerk (preiswerte zusätzliche Altersversorgung für verdiente Mitarbeiter)
  • Verträge (Beratung und Anfertigung von Mustern)
  • Wettbewerbsfragen (Beratung und Aufklärung)
  • Ausstellung von Zeugnissen (Beratung und Formulierung)