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14.06.2021

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) seit 01.04.2021 obligatorisch

Die Kreishandwerkerschaft Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass seit dem 01. April jedes Kassensystem mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein muss. Grund ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen.


Shopkeeper or saleswoman at bakery working at cash registerNordhorn. Seit dem 1. Januar 2020 besteht die Pflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine TSE zu schützen. Eine Nicht-Beanstandungs-Regel galt zunächst bis zum 20. September 2020, damit alle betroffenen Betriebe rechtzeitig ihr Kassensystem umstellen konnten. Weil zahlreiche Unternehmen diese Frist nicht halten konnten – zum Beispiel, weil nicht genug Systeme am Markt verfügbar waren – bewilligte das Land Niedersachsen eine weitere Verlängerung bis zum 31. März 2021.


Diese Frist ist seit April abgelaufen: Jedes Kassensystem muss jetzt nach den gesetzlichen Anforderungen mit einer TSE verbunden sein. Das gilt nicht für elektronische Registrierkassen, die nicht mit einer TSE aufgerüstet werden können und zwischen dem 26. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 angeschafft wurden.

Antrag auf Fristverlängerung
Eine Erleichterung gibt es eventuell im Einzelfall. Dazu muss der Antragsteller nachweisen, dass er bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat: Wer eine Hardware-TSE geplant hat, muss belegen können, dass er vor dem 31. August 2020 einen Kassenfachhändler, einen Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE beauftragt hat. Der Anbieter muss dann wiederum schriftlich versichern, dass der Einbau einer TSE bis zum 30. September 2020 nicht möglich war. Außerdem muss eine verbindliche Aussage vorliegen, dass das System bis zum 31. März 2021 mit einer TSE ausgestattet sein wird. Wer eine cloudbasierte TSE einsetzen möchte, muss nachweisen, dass die Cloud-TSE verbindlich bestellt wurde. Darüber hinaus muss begründet werden, warum die Anbindung der TSE nicht bis zum 31. März erfolgt ist.

Zusätzlich muss der Antragsteller angeben, bis wann die Anbindung einer TSE an das Kassensystem nach Einschätzung des Kassenfachhandels oder eines anderen Dienstleisters erfolgen wird. Wenn der Kassenfachhandel oder der Cloud-Dienstleister die Installation der TSE nicht in einem vertretbaren Zeitraum über den 31. März hinaus garantiert kann, ist eine Genehmigung des Antrags fraglich. Schließlich könnte der Antragsteller stattdessen eine alternative TSE-Sicherheitslösung eines anderen Herstellers wählen.

Nachweise gegenüber dem Finanzamt
Die Gründe für die Bewilligung einer Erleichterung müssen gegenüber dem Finanzamt im Rahmen des Antrags nachgewiesen werden. Als Nachweis dient zum Beispiel der Kauf-, Miet- oder Leasingvertrag der cloudbasierten TSE. Wenn die Verzögerung aus Gründen entstanden ist, die mit der cloudbasierten TSE selbst zusammenhängen, muss der Steuerpflichtige das ebenfalls nachweisen. Als Nachweis gilt auch die eindeutige Benennung der zertifizierten cloudbasierten TSE, zum Beispiel durch die BSI-Zertifizierungs-ID. Die TSE-Zertifikate gelten ebenfalls als Nachweis, insbesondere bei einer noch nicht vollständig zertifizierten cloudbasierten TSE.

Ob das Finanzamt den Antrag bewilligt, hängt von den Antragsgründen im Einzelfall und von der Stichhaltigkeit der Beweise ab.

Weitere Anforderungen für die Fristverlängerung
Die eben beschriebenen Voraussetzungen müssen durch eine entsprechende Dokumentation nachgewiesen werden. Sie ist der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beizufügen und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorzuhalten. Auf Verlangen muss sie vorgelegt werden.

Und wenn kein Kassenfachhändler oder Dienstleister beauftragt wurde und trotzdem ein Antrag auf eine Erleichterung über den 31. März hinaus gestellt wird?
Dann hat der Steuerpflichtige sein Kassensystem mit Ablauf des 30. September 2020 ungeschützt und nicht entsprechend der gesetzlichen Anforderungen eingesetzt. Über den Gesetzesverstoß wird das zuständige Finanzamt für Fahndung und Strafsachen informiert werden. Dem Betroffenen droht dann eventuell eine Geldbuße.

Warum wurde die TSE-Regelung eingeführt?
Eine TSE-geschützte Kasse soll dazu beitragen, Manipulationen der Kasseneinnahmen zu verhindern. Laut Schätzungen des Bundesrechnungshofes entstehen in Deutschland jährlich bis zu zehn Milliarden Euro an Steuerausfällen durch die Manipulation an Registrierkassen.

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