<
192 / 447
>
 
27.03.2017

BMUB, BMI und KfW weiten Zuschussförderung für Einbruchschutz aus

Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus.


Ab 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500,00 EUR bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000,00 EUR. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50,00 EUR. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500,00 EUR KfW-Zuschuss möglich.


  • Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen
  • Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 EUR
  • Zuschüsse ab 50 EUR bis maximal 1.500 EUR möglich
  • Online Beantragung über KfW-Zuschussportal


Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/