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07.02.2017

Aktualisierter Flyer: Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Der Flyer erklärt unter anderem die funktionsbezogene Anwendung des Begriffs "Haushalt" bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, z. B. öffentlichem Grund.


Der aktualisierte Flyer weist zudem darauf hin, dass Tätigkeiten, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt werden, sondern z. B. in der Werkstatt des Handwerksbetriebs, nicht begünstigt sind.


Abzugsfähig sind 20 Prozent von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt!

Der Flyer ist als Information von Handwerksbetrieben an ihre Kunden konzipiert.

Hier können Sie den Flyer downloaden.