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22.09.2015

Vortragsveranstaltung: Haftungsfreistellung in der Gründungs- und Unternehmensfinanzierung

Wer im unternehmerischen Leben ein Schuldverhältnis eingeht, muss generell für seine Schuld haften. Wer also einen Kredit aufnimmt, muss ihn auf jeden Fall wie vereinbart zurückbezahlen oder seiner Bank - wenn er nicht zahlen kann - zumindest seine Sicherheiten überlassen.


Im täglichen Bankgeschäft ist es daher die Regel, dass ein Kredit nur dann gewährt wird, wenn der Unternehmer dem Kreditinstitut ausreichend Sicherheiten anbieten kann. Dies ist jedoch vielen Gründern gerade in der Existenzgründungsphase oftmals nicht möglich - die Folge ist häufig die Ablehnung der Kreditanfrage und damit das Scheitern der Verhandlungen um den beabsichtigten Kredit.


Um dem Gründer die Gewährung des Darlehens und damit die Gründung doch noch zu ermöglichen, gibt es von vielen öffentlichen und privaten Partnern Möglichkeiten der Haftungsfreistellung. Haftungsfreistellung bedeutet, dass die Hausbank für einen bestimmten oder ganzen Teil des Kredites von der Haftung befreit wird, falls der Darlehensnehmer zahlungsunfähig werden sollte. Die Hausbank kann sich somit großer Teile des Risikos entledigen und ist unter der Voraussetzung der nachhaltigen Tragfähigkeit des Kapitaldienstes eher bereit zur Vergabe eines Darlehens. Für entsprechende Kredite bzw. Sicherungsmaßnahmen sind jedoch weitere Voraussetzungen zu beachten, die beim nächsten Gründer- und Unternehmensstammtisch am Mittwoch, 23. September 2015, ab 18.00 Uhr im NINO-Hochbau Kompetenzzentrum Wirtschaft, NINO-Alllee 11, Nordhorn erläutert werden.

Die Referenten sind an diesem Abend Bernd-Heinrich Hagmann und Gerd Timmers aus dem Firmenkundenbereich der Grafschafter Volksbank, die in ihrem Vortrag u. a. Darlehensprogramme mit Haftungsfreistellungen vorstellen werden. Darüber hinaus wird Gert Lödden von der Grafschafter Wirtschaftsförderung die Voraussetzungen des neuen MikroSTARTer-Förderprogramms der NBank referieren, mit dem die Möglichkeit besteht, Kreditbeträge von bis zu 25.000 EUR gänzlich ohne Sicherheiten zu beantragen.

Die Veranstaltung richtet sich nicht ausschließlich an Existenzgründer - auch (Jung)Unternehmer, die sich zu dem Thema informieren möchten, können an diesem Abend wertvolle Tipps erhalten. 

Die Referenten, weitere Experten sowie die Partner des TOPstart-Existenzgründungsnetzwerks stehen den Interessierten im Nachgang der Veranstaltung gern für individuelle Gespräche zur Verfügung. 

Die Teilnahme am Gründerstammtisch ist kostenfrei. Um planen zu können, ist eine Anmeldung unter Telefon (05921) 96-2300 oder E-Mail wifoe@grafschaft.de erforderlich.