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Erstunterweisung Auszubildende im E-Handwerk

Ort:
Nordhorn

Termin:
Freitag, 16.08.2024
 
Uhrzeit:
08:00 - 13:00 Uhr
 
Veranstalter:
Innung für Elektro- und Informationstechnik Grafschaft Bentheim
 
Weitere Infos:
In der täglichen Praxis führen Auszubildende Tätigkeiten an elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln durch.
Dieses ist jedoch nur gestattet, wenn die mit der Arbeit betrauten Beschäftigten über mögliche Gefahrenpotentiale in Bezug auf die elektrischen Gefahren (Körperdurchströmung, Lichtbogenbildung und Sicherheitsmaßnahmen) unterwiesen sind und die notwendigen Schutzmaßnahmen kennen.

Diese Unterweisung vermittelt der EuP das erforderliche Fachwissen und gibt dem Unternehmer die notwendige Rechtssicherheit.
Sie als Arbeitgeber erfüllen damit die Forderungen nach §12 ArbSchG, §9 BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 (vorm. BGV A3).

Lehrinhalte:

- Rechtliche und berufsgenossenschaftliche Grundlagen (ArbSchG; BetrSichV; TRBS; DGUV V1; DGUV V3)
- VDE-Bestimmungen (DIN VDE 0105 Teil 100)
- Wirkungen des elektrischen Stroms
- Erste-Hilfe Maßnahmen
- 5 Sicherheitsregeln
- Sicherheiten beim Arbeiten an elektrischen Anlagen
- techn. Grundlagen
- Verhaltensmaßnahmen im Störungsfall
- Messpraktikum

Es ist eine vorherige Anmeldung unter Tel.: 05921/8963-0 oder handwerk@grafschafterhandwerk.de notwendig.