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31.01.2013

Erfolgreiche Unternehmensförderung geht in den Endspurt

Der Landkreis Grafschaft Bentheim unterstützt seit 2002 Investitionen von Unternehmen mit der sog. KMU-Förderung. Diese Förderung hat sich in den letzten Jahren als ein hervorragendes Programm der Investitionsförderung erwiesen.


Da in diesem Jahr die EU-Förderperiode ausläuft und damit voraussichtlich auch die Investitionsförderung in der derzeitigen Form nicht fortgesetzt werden kann, weißt der Landkreis Grafschaft Bentheim auf die letzte Möglichkeit einer Antragsstellung für Unternehmen mit Erweiterungsabsicht hin.

"Die Betriebe erhalten im Rahmen dieses Programms einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Gegenleistung besteht in der Schaffung zusätzlicher, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze, die für mindestens drei Jahre im Betrieb gehalten werden", erläutern Gert Lödden und Udo Männel, die bei der Wirtschaftsförderung für die Umsetzung des Förderprogramms zuständig sind. Aufgrund des Auslaufens der Förderperiode müssen die letzten Förderanträge bis zum 01.10.2013 vollständig eingegangen sein.

Die Richtlinie sieht, quasi als Gegenleistung des Unternehmens, einen Arbeitsplatzzuwachs von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Personalbestand zu Investitionsbeginn vor. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des verarbeitenden Handwerks, des Großhandels und der Logistik, außer Transport und Lagergewerbe. Außerdem muss ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro erreicht werden. Die Antragssteller können mit bis zu 20 % der Investitionssumme unterstützt werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, empfiehlt der Landkreis eine Kontaktaufnahme unter Tel.: 05921/96-2300. Ein Förderantrag ist zwingend vor dem Vorhabensbeginn zu stellen. Die Wirtschaftsförderung steht beim Ausfüllen des Antrages gerne mit Rat und Tat zur Seite.