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16.07.2020

Jaqueline Loer neue stellvertretende Obermeisterin, Claudia Spalink neue Lehrlingswartin der Friseur-Innung Grafschaft Bentheim

Nordhorn. Der Vorstand der Friseur-Innung Grafschaft Bentheim hat zwei neue Gesichter: Jaqueline Loer ist stellvertretende Obermeisterin und Claudia Spalink ist neue Lehrlingswartin. Die Innungsmitglieder haben die beiden einstimmig auf der Jahreshauptversammlung gewählt – die selbstverständlich unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln stattfand.


Ebenfalls neu besetzt wurden zwei Positionen im Gesellenprüfungsausschuss in der Gruppe der Arbeitgeber. Erste Beisitzerin ist Carina Aink, stellvertretende Beisitzerinnen sind Sarah Klemp, Anika Nyhuis und Mehtap Sahbaz. Obermeisterin Carina Aink dankte Torsten Boomhuis (ehemals stellvertretender Obermeister), Janine Couto-Gerritzen (ehemals Lehrlingswartin und Vorsitzende des Gesellenprüfungsausschusses) sowie Josef Hopmann (ehemals stellvertretender Beisitzer im Gesellenprüfungsausschuss) für ihr Engagement und wünschte Ihnen für die Zukunft alles Gute.


Neben der Vorstellung des Jahresergebnisses 2019 und des Haushaltsplans 2020 durch Sascha Wittrock, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, stand ein Vortrag zum Thema Kassenführung auf dem Programm. Jochen Wandscheer vom Finanzamt Bad Bentheim erklärte, worauf es bei der elektronischen Kassenführung ankommt. Seit einiger Zeit gelten für diese strengere Auflagen. „Die Betriebe müssen alle Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festhalten und aufzeichnen. Dabei ist es außerdem wichtig, dass diese Aufzeichnungen in ihre Einzelpositionen aufgegliedert sind“, erläuterte Wandscheer. Außerdem müssen seit dem 1. Januar 2020 alle Systeme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Damit die Betriebe genügend Zeit haben, die erforderliche Aufrüstung vorzunehmen, gilt allerdings eine sogenannte „Nicht-Beanstandungs-Frist“ bis zum 30. September 2020.

Trotz der strengeren Regeln ist die elektronische Kassenführung nicht verpflichtend. Der Finanzbeamte machte klar: „Wer eine offene Ladenkasse nutzt, muss nicht unbedingt umstellen.“ Aber: „Nichtsdestotrotz sind alle Betriebe an die Dokumentationspflicht gebunden. Es kann also sinnvoll sein, in ein elektronisches System zu investieren und damit langfristig Aufwand zu sparen.“

Bildunterschrift:
Das Bild zeigt von links: Beisitzerin im Vorstand Sarah Klemp, Obermeisterin Carina Aink, Beisitzerin und Schriftführerin im Vorstand Alma Schüürmann-Nyhoff, stellv. Beisitzerin im Gesellenprüfungsausschuss Anika Nyhuis, Lehrlingswartin Claudia Spalink sowie die stellv. Obermeisterin Jaqueline Loer.