22.01.2013
Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ab 1. Januar 2013

Nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist sollten Hauseigentümer in den nächsten Wochen die Weichen dafür stellen, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll.
Den Stein, der Auslöser für diese Veränderung war, hat die Europäische Union ins Rollen gebracht. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003 zwang die Bundesregierung zum Handeln und zur Aufhebung des sogenannten Monopols der bundesdeutschen Schornsteinfeger. Während sich bislang der jeweilige Bezirksschornsteinfeger um das ordnungsgemäße Funktionieren der Feuerungsanlage selbstständig kümmerte, soll nun Konkurrenz das Geschäft beleben.
„Für die Hauseigentümer hat dies zur Konsequenz, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.“, informiert Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Hier erhalten Sie die vollständige Pressemitteilung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks vom 19.09.2012.