23.04.2020
Vorstandswahlen in der Fleischer-Innung Grafschaft Bentheim - Update der Mitglieder in Sachen Kassenführung
Nordhorn. Bei der Jahreshauptversammlung der Grafschafter Fleischer-Innung in Nordhorn stand neben den obligatorischen Wahlen vor allem ein Thema im Vordergrund: die Kassenführung.
Spätestens seit dem 1. Januar 2017 müssen die eingesetzten elektronischen Kassensysteme alle Einzeldaten unveränderbar und maschinell auswertbar speichern. Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen die Betriebe zudem zwingend mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn die mit einer TSE aufrüstbaren Kassensysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine TSE verfügen. Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind jedoch umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Kassensysteme, die zwischen dem 27. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 angeschafft wurden und die technisch nicht aufgerüstet werden können, dürfen allerdings noch bis zum 31. Dezember 2022 weiterverwendet werden. „Betreiber solcher Kassen müssen die geforderten Daten dann eben anderweitig aufzeichnen und für den Fall einer Prüfung verfügbar halten“, stellte Welp klar. Zudem gilt für sämtliche Betriebe, die elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden, seit dem 1. Januar eine Belegausgabepflicht an den Kunden.
Verpflichtend sei die elektronische Kassenführung trotz der gestiegenen Anforderungen nicht, wie der Experte betonte. „Unternehmen, die nach wie vor eine offene Ladenkasse – also zum Beispiel eine Geldkassette – bevorzugen, müssen nicht zwingend umstellen. Da aber auch diese Betriebe an die Dokumentationspflichten gebunden sind, sollten sich die Inhaber die Frage stellen, ob der deutlich geringere organisatorische Aufwand nicht vielleicht die Anschaffungskosten für ein elektronisches System rechtfertigt“, gab Welp zu Bedenken.
„Auch, wenn die Anforderungen der Kassenführung aus Sicht des Handwerks ein bürokratisches Ungetüm sind, kommen unsere Betriebe nicht umhin, sich damit auseinanderzusetzen. Immerhin droht der Gesetzgeber mit Strafen von bis zu 25.000 Euro, wenn im Rahmen einer Kassenschau nachgewiesen wird, dass die Dinge nicht korrekt dokumentiert werden. Die Ausführungen von Herrn Welp waren daher extrem hilfreich“, wie Obermeister Johannes Huesmann betonte, der im Rahmen der Versammlung von den Innungsmitgliedern in seinem Amt bestätigt wurde. Zu seinem Stellvertreter wählte die Innung wieder Holger Günther aus Nordhorn. Lehrlingswart bleibt Heiko Friemann und Mark Warsen aus Emlichheim wurde ebenfalls in seinem Amt als Schriftführer bestätigt. Zum Beisitzer wurde Uwe Rex aus Ringe wiedergewählt.
Erster Beisitzer für den Gesellenprüfungsausschuss (Arbeitgeber-Seite) bleibt Berthold Eylering aus Nordhorn, sein Stellvertreter bleibt Heiko Friemann, ebenfalls aus Nordhorn.
Bildunterschrift
Der neue „alte“ Vorstand der Fleischer-Innung Grafschaft Bentheim, von links: Schriftführer Mark Warsen, Lehrlingswart Heiko Friemann, Obermeister Johannes Huesmann, stellv. Obermeister Holger Günther sowie Beisitzer Uwe Rex.
Hinweis:
Die Versammlung hat bereits Anfang März stattgefunden.