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21.12.2019

„Ja zum Meister“: Der Bundesrat macht den Weg frei für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf zulassungsfreien Handwerken

Zu dem am 20. Dezember 2019 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzesentwurf des Bundestags für ein Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften erklärt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer:


„Es ist gut, dass der Bundesrat mit seiner Zustimmung jetzt den Weg für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf bislang zulassungsfreien Handwerken frei gemacht hat. Bundestag und Bundesrat setzen mit ihrem klaren „Ja zum Meister“ ein starkes Zeichen für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk. Durch das Meisterbrieferfordernis werden gezielt Anreize gesetzt, um die Potentiale für die Innovations- und Leistungsfähigkeit im Handwerk auszubauen. Davon profitieren insbesondere die nachrückenden Generationen.


Für rechtmäßig am Markt agierende Betriebe wird sich grundsätzlich nichts ändern. Sie werden weiterhin am Markt tätig sein können. Für neue Marktteilnehmer bietet das offene System der Handwerksordnung eine Vielzahl von Zugangsmöglichkeiten.

Die Wiedereinführung des Meisterbriefes ist auch ein klares Bekenntnis zur Wertigkeit von beruflicher Ausbildung und unseres weltweit geachteten, dualen Ausbildungssystems. Wie soll ich junge Menschen begeistern, einen Beruf zu erlernen, wenn sie glauben müssen, Kenntnisse und Fertigkeiten sind nicht wichtig? Durch die Aufhebung der Meisterpflicht war die fatale Botschaft ausgesendet worden, Qualifizierung wäre nicht wichtig. Das hat den Wissenstransfer über den Dreiklang Meister, Geselle und Azubi massiv geschwächt und damit letztlich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein klarer Schritt in Richtung Zukunft. Die Stärkung des Meisters ist ein entscheidender Beitrag für ein Handwerk, das auch in Zukunft qualitativ hochwertig, ausbildungsstark und betriebsnachhaltig ist.“

Quelle: Pressemitteilung des ZDH vom 20.12.2019