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12.09.2019

Rückführung zulassungsfreier Handwerke in die Anlage A zur Handwerksordnung (HwO)

Am Montag, den 9. September 2019, haben sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier sowie die für die Änderung der Handwerksordnung zuständigen, stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Dr. Carsten Linnemann, und SPD, Sören Bartol, auf die wesentlichen Eckpunkte zur Rückführung zulassungsfreier Handwerke in die Anlage A zur HwO verständigt.


Folgende jetzt noch zulassungsfreie Handwerke sollen wieder in die Anlage A zur HwO (= zulassungspflichtig) aufgenommen werden: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Für die bestehenden Betriebe dieser Handwerke ohne Meisterqualifikation soll es eine Bestandsschutzregelung geben. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf jetzt noch zulassungsfreie Handwerke ist für die Handwerksorganisation insgesamt ein großer Erfolg, der noch vor relativ kurzer Zeit so nicht zu erwarten war.

Die jetzt gesetzten Akzente sind ausdrücklich zu begrüßen; sie sind angesichts der verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben verantwortungsvoll und folgen dem Leitgedanken, das Machbare möglich zu machen.

Die gemeinsame Presseerklärung von Herrn Dr. Linnemann und Herrn Bartol finden Sie nachfolgend:

Zur geplanten Änderung der Handwerksordnung erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol:

Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um.

Wir legen bei der Entscheidung, bei welchen Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt wird, klare, objektive und eindeutige Kriterien an. Dabei achten wir darauf, dass wir die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts einhalten.

Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert.

Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Unser Ziel ist mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.

Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht ist, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem sollen solche Handwerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind. Nach fünf Jahren wird eine Evaluierung der Neuregelung erfolgen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Sommer einen intensiven Dialog- und Anhörungsprozess durchgeführt, bei dem alle Gewerke und Sozialpartner angehört worden sind. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine umfassende Anhörung stattgefunden.

Nach Auswertung der Anhörungen werden wir der Koalitionsarbeitsgruppe „Reform der Handwerksordnung“ im Deutschen Bundestag vorschlagen, für die folgenden zwölf Gewerke die Meisterpflicht wieder einzuführen:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz.

Nach der Diskussion in der Koalitionsarbeitsgruppe am Dienstag, 10.09.2019, werden wir das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bitten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung folgen die Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Unser Ziel ist es, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt.

Quelle: Rundschreiben des ZDH vom 11.09.2019