20.12.2017
Relevante Themen zum Mittagessen
Nordhorn. Relevante Themen zum Mittagessen gab es vor Kurzem für die Teilnehmer des „Mittagsgesprächs“, zu dem die Kreishandwerkerschaft (KH) Grafschaft Bentheim nach Nordhorn eingeladen hatte. In seinem Vortrag rückte der Jurist Andreas Berger von der Middelberg GmbH aus Osnabrück gleich drei Themen in den Vordergrund: Regressansprüche der Berufsgenossenschaft, den Schutz vor Cyberkriminalität und die Haftung bei Schäden, die von Drohnen verursacht wurden.
Gerade in vielen handwerklichen Berufen sind Arbeitsunfälle leider nicht immer vermeidbar. Die Frage, inwieweit Unternehmer bei einem Personenschaden in Mithaftung genommen werden können, war aus Sicht des Experten jedoch klar zu beantworten: Während die betroffenen Personen einen Unternehmer nur dann für einen Arbeitsunfall in Haftung nehmen können, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat, sind die Ansprüche der Berufsgenossenschaft weiter gefasst.„Gegenüber der Berufsgenossenschaft haftet der Unternehmer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gegen grobe Fahrlässigkeit sind die meisten Unternehmer allerdings innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherungen abgesichert“, verdeutlichte der Experte, der in der Folge auf eine weit weniger greifbare Gefährdung zu sprechen kam: die Cyberkriminalität.
„Das Problem ist heute flächendeckend. Die Aussage: ,Warum sollte sich jemand bei uns einhacken? Dafür ist unser Unternehmen zu klein.‘ gilt schon lange nicht mehr“, stellte Berger klar. Seine Tipps: Unternehmen sollten mindestens einmal wöchentlich eine Datenvollsicherung machen. Duplikate der zentralen Daten und Programme sollten getrennt von den Ursprungsdaten gespeichert werden. Zudem sollten die Duplikate so beschaffen sein, dass sie im Ernstfall schnell zurückgesichert werden können. Eminent wichtig sei auch, dass die eingesetzten Programme und Antivirensysteme auf dem aktuellen Stand gehalten werden und dass es eine klare Regelung bezüglich der Nutzung externer Datenträger gebe. Ein Restrisiko bleibe jedoch immer, wie der Experte betonte. „Es gibt keinen 100-prozentigen Schutz“, so Berger, der sich abschließend den Drohnen zuwandte.
Bis Ende 2017 wird es voraussichtlich eine Million Drohnen in Deutschland geben, die allesamt ein nicht unerhebliches Schadenpotenzial bergen. Unternehmen, die diese Technologie nutzen, sollten aus Sicht des Experten beachten, dass die übliche Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung das Führen und den Besitz von Luftfahrzeugen im Normalfall ausschließt. Seine Empfehlung: eine separate Drohnenhaftpflichtversicherung. „Sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Einsatz von Drohnen bieten zahlreiche Versicherer Produkte an. Die Jahresprämien beginnen bei circa 70 Euro. Beim Deckungsumfang gibt es allerdings erhebliche Unterschiede. Je nachdem, was ein Unternehmen mit der Drohne tut, sollte man sich die Produkte daher genau anschauen. Aber so oder so: Der Abschluss einer solchen Police ist sehr sinnvoll“, stellte Berger klar.
Bildnachweis:
Copyright: Fotolia.de/Jakub Jirsa
