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18.12.2017

Kunden sind mit Kfz-Werkstätten zufrieden

Bonn. Die große Mehrheit der Autokunden ist mit der Arbeit ihrer Kfz-Werkstatt sehr zufrieden. Mit dieser Aussage reagiert der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) auf einen aktuellen Beitrag der Zeitschrift „Auto Bild“, in dem suggeriert wird, die Kunden würden in der Werkstatt abgezockt. „Das Aneinanderreihen von Einzelfällen kritischer Kunden kann kein glaubwürdiges Gesamtbild ergeben“, so ein ZDK-Sprecher.


Den beschriebenen Fällen stünde laut ZDK die Top-Bewertung im kürzlich veröffentlichten „Kundenmonitor Deutschland 2017“ entgegen. Auch die jährliche Statistik der im Beitrag ausführlich erwähnten Kfz-Schiedsstellen belege die solide Arbeit in den Kfz-Betrieben.


Der Kundenmonitor ist nach eigenen Angaben Deutschlands umfassendste, unabhängige Endverbraucherstudie. Sie basiert auf der repräsentativen Befragung von mehr als 28 000 deutschen Verbrauchern zu Qualität, Zuverlässigkeit und Positionierung von Unternehmen. Im aktuellen Kundenmonitor zeigten sich Autokunden mit der Leistung der Kfz-Betriebe „vollkommen zufrieden“ und vergaben die Note 1,88 (Vorjahr: 1,87). Das brachte Platz Zwei in der Gesamtwertung. Diese erneute Top-Platzierung halten Kfz-Werkstätten seit Jahren. Sie ist laut ZDK unmissverständlicher Beleg für die Top-Leistung in den Betrieben.

Dafür spreche dem Verband zufolge auch die jährliche Statistik der Kfz-Schiedsstellen. Demnach gebe es wenig Anlass für Kunden der Kfz-Innungsbetriebe, nicht notwendige oder unsachgemäß ausgeführte Reparaturen, aber auch zu hohe Rechnungen zu beanstanden. Im Verhältnis zu den 70 Millionen Wartungs- und Reparaturaufträgen, die jährlich im Kfz-Gewerbe abgearbeitet werden, sei die Reklamationsquote mit 0,01 Prozent verschwindend gering. Mit ihrer Mitgliedschaft in der Innung unterwerfen sich Kfz-Betriebe automatisch dieser Institution des Verbraucherschutzes. Damit zeigen sie ihren Kunden, dass sie von ihrer Arbeit überzeugt sind. Denn der Schiedsspruch ist zwar nicht für den Kunden, wohl aber für den Kfz-Betrieb bindend.

Quelle: Pressemitteilung des ZDK vom 11.12.2017